- MiFID II umfasst die Kunden-Kategorisierung, Eignung, beste Ausführung, Kosten Offenlegung und Transaktionsberichterstattung
- Rekordanforderungen sind umfangreich: 5 Jahre Minimum, Telefonaufnahmen inklusive
- Produkt-Government-Regeln gelten sowohl für Hersteller als auch für Händler
- Die ESMA-Bevollmächtigung ist seit 2023 deutlich gestiegen
MiFID II wurde durch MiFIR, delegierte Verordnungen und ESMA-Richtlinien ergänzt, die sich ständig weiterentwickeln. Für Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter, Ausführungsplätze und Finanzberater in der EU legt MiFID II den Rahmen für praktisch jede kundenorientierte Verpflichtung fest.
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1. Kundenkategorie
- ☐ Alle Kunden wurden beim Onboarding als Privatkunden, professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien kategorisiert
- ☐ Schriftliche Benachrichtigung der Kunden über ihre Kategorisierung
- ☐ Die Opt-up-/Opt-down-Verfahren des Kunden werden dokumentiert und korrekt angewendet
- ☐ Die Kategorisierung wird überprüft, wenn sich die Umstände des Kunden wesentlich ändern
- ☐ Aufzeichnungen über Kategorisierungsentscheidungen werden mehr als fünf Jahre lang aufbewahrt
2. Eignung und Angemessenheit
- ☐ Die Eignungsprüfung wird vor der Bereitstellung von Anlageberatung oder Portfolioverwaltung durchgeführt
- ☐ Angemessenheitsprüfung für nicht beratene komplexe Produktverkäufe an Privatkunden abgeschlossen
- ☐ Kundenwissen, Erfahrung, finanzielle Situation und Anlageziele schriftlich festgehalten
- ☐ Den Kunden werden Eignungsberichte zur Verfügung gestellt, in denen dokumentiert wird, warum Empfehlungen geeignet sind
- ☐ Die Eignung für laufende Beratungsbeziehungen wird regelmäßig neu beurteilt
- ☐ Negative Eignungswarnungen werden mit erfasster Kundenbestätigung dokumentiert
3. Beste Ausführung
- ☐ Schriftliche Best-Execution-Richtlinie für alle Instrumente und Ausführungsplätze
- ☐ Die Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert
- ☐ Jährlich veröffentlichte Berichte über die fünf besten Ausführungsplätze (RTS 28)
- ☐ Kundenbenachrichtigung bei Ausführung außerhalb eines regulierten Marktes oder MTF
- ☐ Qualität der Auftragsausführung überwacht und dokumentiert
4. Kosten- und Gebührenfreigabe
- ☐ Offenlegung von Kosten und Gebühren vorab vor der Leistungserbringung
- ☐ Nachträgliche jährliche Kosten- und Gebührenabrechnung für Privatkunden
- ☐ Alle Anreize werden offengelegt oder, wo verboten, beseitigt
- ☐ Darstellungen der kumulierten Wirkung der Kosten auf die Rendite sind bei Bedarf enthalten
5. Product Governance
- ☐ Für jedes hergestellte oder vertriebene Produkt wird ein Zielmarkt definiert
- ☐ In definierten Abständen werden Produkte im Hinblick auf den Zielmarkt überprüft
- ☐ Vertriebsstrategie abgestimmt auf Zielmarktdefinition
- ☐ Bei Bedarf werden Informationen mit Produktherstellern/-vertreibern ausgetauscht
- ☐ Produkte mit negativen Ergebnissen wurden überprüft und eskaliert
6. Transaktionsmeldung (MiFIR)
- ☐ Alle meldepflichtigen Transaktionen, die bis T+1 an ARM oder NCA übermittelt werden
- ☐ LEI für das Unternehmen und alle meldepflichtigen Gegenparteien erhalten und beibehalten
- ☐ Die Genauigkeit der Berichterstattung wird überwacht und ein Abgleich durchgeführt
- ☐ Abgelehnte Meldungen werden umgehend identifiziert und korrigiert
7. Führen von Aufzeichnungen
- ☐ Sämtliche Kundenkommunikation (einschließlich Telefongespräche) wird aufgezeichnet, wenn sie sich auf Dienstleistungen oder Transaktionen bezieht
- ☐ Aufzeichnungen werden mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt (7 Jahre, falls von der NCA gefordert)
- ☐ Aufzeichnungen werden in einem manipulationssicheren Format gespeichert und sind für Aufsichtsbehörden auf Anfrage zugänglich
- ☐ Datenaufbewahrungsrichtlinie gleichzeitig an MiFID II und DSGVO angepasst
Common enforcement triggers 2025–2026: ESMA and national regulators are focusing on costs and charges disclosure accuracy, suitability report quality, and product governance failures. These three areas account for the majority of recent MiFID II enforcement actions.
See also: DORA Compliance Checklist — How to Choose a Compliance Platform
Häufig gestellte Fragen
MiFID II gilt für in der EU/EWR zugelassene Wertpapierfirmen, einschließlich Broker-Dealer, Anlageberater, Portfoliomanager und Ausführungsplätze. Für bestimmte Rohstoffhändler und Firmen, die nur auf eigene Rechnung handeln, bestehen einige Ausnahmen.
Zu den wichtigsten Ergänzungen gehören: obligatorische telefonische Aufzeichnung investitionsbezogener Kommunikation, detailliertere Eignungsanforderungen, völlig neue Produkt-Governance-Regeln, strengere Best-Execution-Berichterstattung, erweiterter Umfang der Transaktionsberichterstattung und strengere Anreizregeln, einschließlich eines Verbots für unabhängige Berater, Zahlungen von Dritten zu erhalten.
Mindestens 5 Jahre, auf Antrag der zuständigen nationalen Behörde auf 7 Jahre verlängert. Aufzeichnungen müssen in einem Format gespeichert werden, das nicht verändert werden kann und auf Anfrage wieder abrufbar sein muss.
Die Strafen variieren je nach Mitgliedstaat, können aber Geldstrafen bis zu $5 Millionen für Einzelpersonen und die Höhe von $15 Millionen oder 10% des Jahresumsatzes für Unternehmen enthalten. Regulatoren können auch die Zulassung aussetzen oder widerrufen.
Nein. Reine Ausführungsleistungen für nicht komplexe Instrumente sind von der Eignungsanforderungen ausgenommen. Für komplexe Produkte im Ausführungs-only-Modus ist jedoch noch eine entsprechende Beurteilung erforderlich.
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Offizielle Quellen und weitere Lesung
Verwenden Sie diese öffentlichen Quellen, um regulatorischen Hintergrund und Terminologie zu überprüfen. HubSecure Inhalt ist Produktführung, keine Rechtsberatung.
Anmerkungen zur Erkennbarkeit
Dieser Leitfaden ist für die Produkt- und Betriebsbewertung geschrieben, nicht als Rechtsberatung. Bei Erfüllungsverpflichtungen bestätigen Sie die Anforderungen mit qualifiziertem Rat oder dem zuständigen Regulierungsorgan.
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